Ausstattungsvorschläge nach Schweizer Norm SIA 500
Ziel dieser Norm ist die barrierefreie Gestaltung von Bauten und Anlagen, um deren Nutzung für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Personen mit Kindern zu ermöglichen. Die SIA 500 regelt die Anforderungen an Gebäude und Außenräume, um deren Nutzung ohne fremde Hilfe und in einer Weise, die den individuellen Bedürfnissen entspricht, zu gewährleisten.
Die SIA 500 konzentriert sich auf öffentlich zugängliche Gebäude und Außenanlagen. Dabei legt sie spezifische Anforderungen fest, beispielsweise für Kultur- und Bildungseinrichtungen, Verwaltungs- und Bürogebäude, Verkaufs- und Gaststätten, sowie für Verkehrsflächen wie Parkplätze, Gehwege und öffentlich zugängliche Toilettenanlagen. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Zugänglichkeit, Orientierung und Nutzbarkeit für Menschen mit motorischen, sensorischen und kognitiven Einschränkungen.
Im Wohnbau wird in der SIA 500 ebenfalls zwischen barrierefreien Wohnungen und Wohnungen unterschieden, die vollständig rollstuhlgängig sein müssen. Hier sind Anforderungen an die Zugänglichkeit, Bewegungsflächen sowie Nachrüstbarkeit, beispielsweise für Sanitäranlagen, klar definiert. Die Möglichkeit, individuelle Anpassungen vorzunehmen, ist ein wesentlicher Bestandteil der Norm.